AktuellesVersicherungsschutz bei versendeten Viren

Versicherungsschutz bei versendeten Viren

Sie haben Post: Eine neue E-Mail befindet sich im Posteingang und verspricht eine Menge nach Öffnen des E-Mailanhangs, doch es handelt sich mal wieder um einen Virus oder Trojaner, der sich munter weiterversendet. Wenn nun aber die von Ihrem PC versendete E-Mail Schaden, z.B. in einem Firmennetzwerk, anrichtet und Ihr Computer zurückverfolgt wird, kann es sein, dass Sie zur Kasse gebeten werden. Doch wer zahlt das? Gibt es einen Versicherungsschutz? Die Huk-Coburg will diese Art von Schaden nun in ihre Haftpflichtversicherung einbetten und die entstehenden Kosten, wie im Beispiel, erstatten. Versicherungsschutz besteht natürlich nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Fahrlässigkeit besteht zum Beispiel darin, kein Antivirenprogramm installiert zu haben.

Natürlich sind die Konditionen und Preise für diese Art des Versicherungsschutzes unterschiedlich, deshalb stellt die Huk-Coburg einen Online-Rechner bereit. Kunden der Huk-Coburg können diese neue Leistung mit in die aktuelle Heftpflicht einbinden lassen. Weitere Informationen zu dem Versicherungsschutz können bei weiterführenden Links gefunden werden.

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