AktuellesElektronische Unterschrift bald rechtskräftig in der Schweiz

Elektronische Unterschrift bald rechtskräftig in der Schweiz

Bald soll die elektronische Unterschrift die Handunterschrift ersetzen können. Ab 2005 ist es möglich in der Schweiz Dokumente mit digitalen Unterschriften zu versenden und als rechtskräftig zu akzeptieren. Das Parlament hatte am 19. Dezember 2003 das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur verabschiedet.

Dies sei ein riesigen Schritt und wär sogar "EU-kompatibel". Dadurch würde das E-Commerce und E-Government gefördert und das Land in eine neue technische Dimension rücken.

Mehr zu diesen Themen:
Disclaimer: PCShow.de übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass offizielle Herstellervorgaben vorrangig vor allen anderen Informationen und Empfehlungen zu beachten sind. In diesem Artikel gibt es zudem Produktplatzierungen und/oder Werbung, für die wir nicht beauftragt wurden.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen