Bald soll die elektronische Unterschrift die Handunterschrift ersetzen können. Ab 2005 ist es möglich in der Schweiz Dokumente mit digitalen Unterschriften zu versenden und als rechtskräftig zu akzeptieren. Das Parlament hatte am 19. Dezember 2003 das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur verabschiedet.
Dies sei ein riesigen Schritt und wär sogar "EU-kompatibel". Dadurch würde das E-Commerce und E-Government gefördert und das Land in eine neue technische Dimension rücken.