AktuellesEinstweilige Verfügung gegen Makromarkt – Verkauf wird trotzdem durchgesetzt

Einstweilige Verfügung gegen Makromarkt – Verkauf wird trotzdem durchgesetzt

Gestern hat der Makromarkt durch seine Werbeaktion eine Menge Kunden gewonnen. Es hieß, dass jeder 13. Kunde seinen Einkaufswert erstattet bekommt, wenn er eine im Markt ausliegende "Bohlen-Maske" trägt. Dem Mitbewerber Mediamarkt gefiel diese Aktion gar nicht. Dieser stellte beim Landgericht Hamburg schon vor der Aktion eine einstweilige Verfügung, sodass entweder eine Ordnungsstrafe von 250.000€ gezahlt werden muss oder die Verantwortlichen für zwei Jahre in Ordnungshaft gehen müssen.

Trotz dieser Verfügung setzte der Makromarkt die Aktion durch und schaffte dadurch viele glückliche Besucher, die umsonst einkaufen konnten. Michael Wegert von Makromarkt sagte dazu: "Die Aktion ist von unseren Kunden sagenhaft gut angenommen worden. Im Einzelfall nahm es jedoch schon komische Züge an, mit welchen Einfällen und welcher Energie manche alles daran setzten, die Glücksnummer 13 zu werden."

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