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Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Domainrecht

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Markeninhaber ein Recht auf gleichlautende .de-Domains haben. Eine Domain ist ein zu schützender Vermögenswert, außerdem gilt bei der Vergabe der Domains normalerweise das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"; jedoch haben Markeninhaber Vorrang.

Deshalb musste z. B. ein Kaufmann aus Kaarst seine Domain ad-acta.de an die Firma ad-acta Datenschutz & Recycling GmbH übergeben.

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